Wir helfen Ihnen, die Verantwortung für die Arbeitssicherheit Ihrer Baustelle und oder in Ihrem Betrieb wahrzunehmen
Wir sind ibag
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle. Deshalb ist er zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung verankerten baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens verpflichtet. Wir helfen Ihnen, Ihre Verpflichtung in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen und zu koordinieren. Die Person, die Sie darin berät und unterstützt ist der Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo).
Der Unternehmer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verantwortlich für Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sachverständige Berater/innen hinzuzuziehen, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Wir beraten und unterstützen Sie bei der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und der Arbeitsumgebung.