Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Vorausgedacht und ausgeführt vom SiGeKo
Sie wollen die Baustelle von Unfällen frei halten?
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist die effiziente Umsetzung des erklärten Willens des Bauherrn, um die Baustelle unfallfrei abzuwickeln.
Wann ist ein Koordinator nach Baustellenverordnung ("SiGeKo") erforderlich?
Die Koordination muss nach der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 geleistet werden, wenn auf einer Baustelle, an der Hoch- und/oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, mehrere Unternehmen anwesend sein werden.
Bauherrenpflichten nach Baustellenverordnung
Der Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Der Koordinator nach Baustellenverordnung ist die Person, die die Sicherheits- und Gesundheitskoordination Ihrer Baustelle wahrnimmt. Er wird durch einen Experten oder eine Expertin unseres Büros vertreten.
Unser Team für SiGeKo
1. Leistungen in der Planungsphase
Der "SiGeKo" koordiniert schon in der Planungsphase und unterstützt:
- das Erkennen von Risiken
- die Vermeidung von Risiken
- das Ausschreiben von sicherheitstechnischen Leistungen
- das Erkennen, welche sicherheitstechnischen Einrichtungen für die späteren Arbeiten am Objekt notwendig sind.
2. Leistungen in der Ausführungsphase
Der "SiGeKo" bietet in der Ausführungsphase
- die sinnvolle Koordination der sicherheitstechnischen Leistungen für die einzelnen Gewerke,
- die planmäßige Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen der gegenseitigen Information gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätiger Unternehmen.