Arbeitssicherheit im Unternehmen
Vorausgedacht und ausgeführt von der Sifa
Im Arbeitssicherheitsgesetz § 1 heißt es: "Der Arbeitgeber hat ... Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten und unterstützen Sie bei:
- der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung), deren Dokumentation und Fortschreibung,
- der Auswahl und Umsetzung grundlegender Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention,
- der Auswahl und Umsetzung grundlegender Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention,
- der Schaffung einer geeigneten Organisation und Implementierung in alle Unternehmensebenen,
- der Untersuchung nach Ereignissen (Arbeitsunfälle, unsichere Situationen),
- allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten,
- der Erstellung von Dokumentationen,
- der Erfüllung von Meldepflichten,
- betrieblichen Besprechungen (Arbeitsschutzgesprächen, Arbeitsschutzausschüssen, Einweisungen, Unterweisungen)
Wichtig:
Wenn Sie einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie eine Beratung in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnehmen (DGUV Vorschrift 2)!