Arbeitssicherheit bei Vorhandensein von Gefahrstoffen
Unterstützt und begleitet von Sachkundigen
Beim Antreffen oder Arbeiten mit Gefahrstoffen sind Schutzmaßnahmen zu beachten, die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt sind. Für einzelne Gefahrstoffe und dem Umgang mit diesen Gefahrstoffen hat der Ausschuss für Gefahrstoffe die Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) erarbeitet und veröffentlich. Gefahrstoffe in alter Bausubstanz oder in vorgenutzten Böden können eine Gefährdung von auf der Baustelle Tätigen oder Dritten im Bereich der Arbeitsumgebung oder auf dem Entsorgungsweg darstellen, zum Beispiel:
- Asbesthaltige Baustoffe
- Künstliche Mineralfasern (KMF)
- PAK - haltige Baustoffe
- PCB - haltige Baustoffe
- Holzschutzmittel (PCP, Lindan, etc.)
- Schwermetalle
- Flammschutzmittel
- Formaldehyd
- Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW / BTEX)
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Als Sachkundige nach Gefahrstoffverordnung unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der potentiellen Gefährdungen durch Gefahrstoffe aus alter Bausubstanz oder Böden durch:
- Schadstoffermittlung
- Schadstoffkartierungen
- Rückbauplanung in Zusammenarbeit mit den ausführenden Unternehmen
(A+S Planung) - Klärung der Entsorgungswege
Know-how kurz erklärt:
Damit eine Fachkraft die umfassenden Aufgaben zur Überwachung und Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen sicher durchführen kann, fordert der Gesetzgeber in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Nachweis der für den Tätigkeitsbereich erforderlichen Sachkunde.
Die Anforderungen an die Personen und deren Kenntnisse sind unter anderem in der DGUV Regel 101-004 und der TRGS 524 sowie in der TRGS 519 konkretisiert.