Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordination

Vorausgedacht und ausgeführt vom SiGeKo

 

Sie wollen die Baustelle von Unfällen frei halten?

Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordination ist die effiziente Umsetzung des erklärten Willens des Bauherrn, um die Baustelle unfallfrei abzuwickeln.

 

Wann ist ein Koordinator nach Baustellen­verordnung ("SiGeKo") erforderlich?

Die Koordination muss nach der Baustellen­verordnung vom 10.06.1998 geleistet werden, wenn auf einer Baustelle, an der Hoch- und/oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, mehrere Unternehmen anwesend sein werden.

 

 



Der Koordinator nach Baustellen­verordnung (SIGEKO)

Der Koordinator nach Baustellen­verordnung ist die Person, die die Sicherheits- und Gesundheits­koordination Ihrer Baustelle wahrnimmt. Er wird durch einen Experten oder eine Expertin unseres Büros vertreten.  

team sigeko ibag seedorf

Unser Team für SiGeKo 

 

1. Leistungen in der Planungsphase

Der "SiGeKo" koordiniert schon in der Planungsphase und unterstützt:

  • das Erkennen von Risiken
  • die Vermeidung von Risiken
  • das Ausschreiben von sicherheitstechnischen Leistungen
  • das Erkennen, welche sicherheitstechnischen Einrichtungen für die späteren Arbeiten am Objekt notwendig sind.

 

2. Leistungen in der Ausführungsphase

Der "SiGeKo" bietet in der Ausführungsphase

  • die sinnvolle Koordination der sicherheitstechnischen Leistungen für die einzelnen Gewerke,
  • die planmäßige Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen der gegenseitigen Information gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätiger Unternehmen.

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
werfen viele Fragen auf.

 

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